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Freuen Sie sich auch schon auf die Balkon-Saison? Grillabende mit Freunden, Fernsehgucken im Freien und Nacktsonnen unter der Markise? Doch Vorsicht. Auch wenn der Balkon als Teil der Wohnung gilt, unterliegt er anderen Bestimmungen. Während Mieter in ihren eigenen vier Wänden splitterfasernackt bügeln oder sich hemmungslos auf dem Sofa lieben dürfen, droht ihnen unter Umständen eine Abmahnung vom Vermieter, wenn sie diese Vergnügen auf den Balkon verlegen.
Wie viel Privatsphäre ist gestattet auf Balkonien?
Und darf es beim Blumengießen auf Nachbars Kopf tropfen?

- Wir zeigen, worauf Sie achten müssen.

 

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